< PreviousBewegungsmedizin – Nr. 17 / Juni 2023 SFGV – Aktuell Klage vor dem Bundesgericht Es ist mittlerweile bekannt, dass die Fitnessbranche während der beiden Schliessungen in den Coronajahren zu den Branchen ge- hörte, die am meisten gelitten haben. Ebenso war und ist der SFGV überzeugt, dass in dieser Zeit unsere Unternehmen zu Unrecht geschlossen wurden und unsere Branche gegenüber anderen Branchen benachteiligt worden ist. Am 23. März 2023 wurde die Schadenersatzklage, die ein Mitglied des SFGV gegen den Bundesrat erhoben hatte, in Lausanne vor Bundesgericht verhandelt. Leider mit einem enttäuschenden Urteil. Von Claude Ammann Aufgrund dieser Tatsachen hat der SFGV bzw. eines seiner Mitglieder am 25. März 2023 die Klage beim eidgenössischen Fi- nanzdepartment eingereicht (in der Schweiz muss durch einen Einzelprozess eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, be- vor weitere Schadenersatzklagen von anderen Fitnessunterneh- men erfolgreich beginnen können). Die Klage zu den ungerechtfertigten Schliessungen der Fitnesscenter in der Coronazeit wurde leider abgewiesen.Bewegungsmedizin – Nr. 17 / Juni 2023 Im Wesentlichen wurde geltend gemacht, dass für die vom Bundesrat in Zusammenhang mit der Bekämpfung der Covid- 19-Pandemie verordneten Massnahmen die Lage nicht hinrei- chend abgeklärt worden sei und Einschränkungen somit nicht gerechtfertigt waren. Die verordneten zeitweisen Schliessungen von Fitnesscen- tern seien in verschiedener Hinsicht widerrechtlich erfolgt, wes- halb die schweizerische Eidgenossenschaft den dadurch bei den Fitnesscentern eingetretenen Schaden zu entschädigen habe. Die möglichen Unterstützungsmassnahmen, die während der Zeit der Schliessungen erfolgten (Covid-Kredit, Kurzzeitent- schädigung, Härtefallhilfen), deckten den entstandenen Schaden bei Weitem nicht. Dies zeigt auch die hohe Zahl der Konkurse in der Fitnessbranche, zu denen es während und auch nach den Schliessungen gekommen ist. Der Bundesrat beurteilte in einer ersten Stellungnahme das Schadenersatzbegehren abschlägig, weshalb der SFGV und sein Mitglied sich entschlossen, mit einer Staatshaftungsklage das Bundesgericht anzurufen. Am 23. März 2023 hat die mündliche Hauptverhandlung in Lausanne stattgefunden. Einem der Hauptanklagepunkte – die ungenügende Abklä- rung der Ansteckungsgefahr in Fitnesscentern und die daraufhin unverhältnismässige Schliessung – widersprach das Bundesge- richt mit der Begründung, dass es nicht bewiesen sei, dass in Fit- nesscentern eine geringere Ansteckungsgefahr bestanden habe. Das Bundesgericht sah es als bewiesen an, dass in den Fit- nesscentern allein schon wegen der intensiveren Atmung und der in der Regel höheren Ansteckungsgefahr in Innenräumen kein weniger grosses Risiko als in Kinos oder Museen bestand, die ebenfalls geschlossen waren. Somit könne nicht von einer Un- gleichbehandlung gesprochen werden. Die Klage wurde vom Bundesgericht abgewiesen. In seiner Stellungnahme bemängelt unser Anwalt Herrn Prof. Saxer das Urteil ebenfalls und weist zudem auf die schwache Begründungsqualität des Gerichtes hin, da es auf wichtige Rechtsfragen gar nicht eingeht, sondern die Klage aus anderen Gründen abweist. Kernaussage der Ab- lehnung ist die Tatsache, dass «nur die Verletzung einer wesentlichen Amtspfl icht durch die Behörde eine Haf- tung des Bundes auslösen kann. Eine Amtspfl ichtverlet- zung liegt nur bei einer unentschuldbaren Fehlleistung vor, die einem pfl ichtbewussten Behördenmitglied oder Beamten nicht unterlaufen wäre.» Das Gericht sieht den Entscheid zur Schliessung der Fitnesscenter im Rahmen der damals gegebenen Rahmenbedingungen nicht als un- entschuldbaren Fehler an und weist damit eine Pfl icht- verletzung zurück. Der SFGV und sein Mitglied haben den Eindruck, dass sich das Bundesgericht in erster Linie gegen die Klage entschieden hat, um kein Präjudiz zu schaffen, das eine Schadenersatzklage ins Rollen gebracht hätte. Der SFGV ist enttäuscht darüber, dass die Richter am Bun- desgericht die Angst über eine folgende Klagewelle anscheinend stärker gewichtet haben als die vorliegenden Beweise, und die Klage nicht gutgeheissen wurde. Ein allfälliges Weiterziehen an den Europäischen Gerichts- hof ist noch zu prüfen. Das Gericht befand die Centerschliessungen in der damaligen Situation für angemessen.Bewegungsmedizin – Nr. 17 / Juni 2023 SFGV – Fitness Guide und Jobplattform Swica bezahlt den Fitness-Guide-zertifizierten Fitnesscentern den vollen Abobetrag Die Weiterentwicklung der Fitness-Guide-Software ermöglicht nun die direkte Abrechnung mit der Krankenkasse SWICA. Diese Optimierung vereinfacht und beschleunigt die Zahlungsströme zwischen Center, Kunden und Krankenkasse enorm. Ein weiterer Vorteil für Fitness-Guide-zertifi zierte Center: Direkte elektronische Abrechnung mit der SWICABewegungsmedizin – Nr. 17 / Juni 2023 Eine weitere unschlagbare Dienstleistung des SFGV für seine KMU-Mitglieder Der SFGV arbeitete zusammen mit dem Partnerverband BGB ab 2019 in einer Arbeitsgruppe der Kranken- versicherungen mit. Ziel war es, eine Tarifposition für die Beiträge der Krankenkassen aus der Zusatz- versicherung nach VVG an die Fit- nessabonnemente zu erarbeiten. Im Jahr 2022 wurde der Tarif 595 ausgeschrieben und von den Krankenversicherungen akzep- tiert. Damit war die Grundlage geschaffen, um die Beiträge der Krankenversicherungen auf elektronischem Weg direkt abzurech- nen. Der SFGV entwickelte parallel zu den Tarifarbeiten eine Soft- ware für diese elektronische Überweisung. Nach einer Testphase im 1. Quartal 2023 konnten wir nun die ersten Abrechnungen erfolgreich einreichen und die Zahlungen der Swica erfolgten an das Fitnesscenter. Somit muss der Kunde des Centers lediglich zustimmen, dass die Forderung für den Beitrag an die Abokosten direkt bei der Krankenversicherung erhoben wird. Für die Kundin- nen und Kunden entfällt damit jeder Papierkram. Eine weitere Dienstleistung des Fitnesscenters! Tarif 595 – ambulante gesundheitsfördernde Leistungen VVG Der Tarif 595 hat verschiedene Positionsnummern, in denen die Leistungen der Fitnesscenter defi niert sind. Die Software des SFGV führt diese Positionsnummern auf und das Fitnesscenter wählt die entsprechende Tarifposition aus. Rechnungsstandard Die Krankenversicherungen haben im Herbst 2021 auf Vorschlag des SFGV zugestimmt, die heutige Abobestätigung in Papierform durch eine elektronische automatische und direkte Übermittlung vom Fitnesscenter an die Krankenversicherung abzulösen. Nun entwickelte das SFGV-eigene Softwareteam die dazu nötige Plattform. Nach vielen Problemen und Schwierigkeiten ist es ge- lungen, anfangs 2023 in die Testphase zu gehen, die im April 2023 erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Es gibt zwei un- terschiedliche Rechnungsstandards für die Abwicklung. Tiers payant Dieser Rechnungsstandard ist zum Beispiel bekannt für die Ab- rechnungen der Physiotherapieleistungen in der obligatorischen Krankenversicherung. Die Physiotherapiepraxis übermittelt mit ihrer Software über eine Schnittstelle die Rechnung an die Kran- kenversicherung. Die Krankenversicherung bezahlt dann der Phy- siotherapiepraxis den vollen Betrag und rechnet einen allfälligen Selbstbehalt usw. direkt mit dem Patienten bzw. der Patientin ab. Die Swica hat sich bereit erklärt, die Beiträge aus den Zu- satzversicherungen Completa Praeventa und Optima mit dem Rechnungsstandard «Tiers payant» elektronisch abzurechnen. Das bedeutet, dass die Fitness-Guide-zertifi zierten Fitnesscenter mit der Softwareplattform des Fitness-Guide der Swica den vol- len Fitnessabobetrag direkt in Rechnung stellen können. Der SFGV hat diese Zahlungsart mit drei Testcentern erfolgreich ausprobiert. Beispiel Der Rechnungsbetrag für ein Fitnessabo für ein Jahr beträgt CHF 1000. Das Fitnesscenter sendet nun mit dem Einverständnis seines bei der Swica versicherten Kunden die Rechnung elektro- nisch an die Krankenversicherung. Wenn die Bedingungen für die Zahlung erfüllt sind (richtige Zusatzversicherung des Kunden), bezahlt die Swica dem Fitnesscenter die vollen CHF 1000. Mit dem Kunden rechnet die Swica direkt ab. Kunden mit der Ver- sicherung Completa Praeventa müssen der Swica dann noch CHF 500 bezahlen. Kosten Dem Fitness-Guide-zertifi zierten Center entstehen keine Kosten. Der SFGV hat mit der Firma, über die die Übermittlung via Schnittstelle erfolgt, einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Die Kosten bezahlt der SFGV. Roland SteinerBewegungsmedizin – Nr. 17 / Juni 2023 SFGV – Fitness Guide und Jobplattform Tiers garant Dieser Rechnungsstandard ermöglicht den Ersatz der Abobestä- tigung in Papierform durch die elektronische Übermittlung über eine Schnittstelle an die Krankenversicherung. Leider gibt es nur eine einzige Firma, die diese Schnittstelle zur Verfügung stellt. Sie nützt ihr Monopol aus. Sie verlangt für die Variante «Tiers garant» so hohe Kosten, dass sie nicht fi nanzierbar ist. Der SFGV ist mit den Krankenversicherungen im Gespräch, um eine bezahlbare Lö- sung zu fi nden. Aus diesem Grunde hat er die Entwicklung der Software für diesen Rechnungsstandard gestoppt, bis ein ver- nünftiges Ergebnis vorliegt. Der SFGV wird in den nächsten Monaten Gespräche füh- ren, um weitere Krankenversicherungen für die Lösung «Tiers payant» zu gewinnen. Orientierung und Einführung der Software Die Fitness-Guide-zertifi zierten Center wurden in den Monaten Mai und Juni 2023 per Newsletter orientiert. Es folgen Anleitun- gen, Videotrainings und bei Bedarf Onlineschulungen für die An- wendung des Tarifs 595 und der Software für die Übermittlung. Noch nicht Fitness-Guide-zertifi ziert? Wechseln Sie jetzt mit Ihrem Unternehmen zum Fitness-Guide. Beachten Sie die Hinweise auf der Umschlagrückseite dieser Aus- gabe. Machen Sie Gebrauch von der einmaligen Dienstleistung der Swica. Ihre Kunden profi tieren von einer modernen zukunfts- gerichteten Lösung ohne Aufwand und Papierkram. Es folgen in Kürze Videoanleitungen und eventuelle Onlineschulungen zur Integration der Software in Ihre Arbeitsabläufe.Das Portal für die Suche nach Fachleuten im Bereich Fitness und Gesundheit! Der SFGV lanciert eine weitere Dienstleistung: Eine offene Jobplattform, die von Stellensuchenden und Stellenanbie- tern der Fitness- und Gesundheitscenter-Branche genutzt werden kann. Zu finden auf www.movementjobs.ch Für alle SFGV-Mitglieder steht diese Plattform kostenfrei zur Verfügung. Über ein spezielles Login lassen sich die Daten direkt aufschalten. Nicht-Mitglieder können die Plattform ebenfalls nutzen, allerdings gegen eine Gebühr. Der Aspekt der Mindestlohnempfehlung ist ein integrierter Bestandteil der SFGV-Jobplattform. Ein Pluspunkt für An- bieter und eine Orientierung für Stellensuchende. Auch auf den Einbezug offener Lehrstellen wurde geachtet. Arbeit- geber können sich als Lehrbetrieb eintragen. Der direkteste Weg für Arbeitgeber zu den Profis und solchen, die es werden wollen! Jetzt testen Schweizerischer Fitness- und Gesundheitscenter Verband CH-3000 Bern Telefon 0848 893 802 www.sfgv.ch E-Mail info@sfgv.ch DIE NR. 1 -PLATTFORM FÜR JOB-ANBIETER ANZEIGEBewegungsmedizin – Nr. 17 / Juni 2023 SFGV – Fitness Guide und Jobplattform Zu Besuch im BODYFIT in Tagelswangen ZH Inhaber Paolo Amato präsentiert das umfassende Konzept von BODYFIT, das Fitness, Ernährung und Wellness vereint, um Menschen bei der Erreichung ihrer Gesundheits- und Fitnessziele zu unterstützen. Von Kilian Käppeli Seit der Übernahme von BODYFIT im Jahr 1999 ist Inhaber Paolo Amato stolz darauf, Menschen auf ihrem Weg zu einem gesun- den und fi tten Lebensstil zu begleiten. Mit Erfahrung und Leiden- schaft für Fitness hat sich das Center als einer der führenden Anbieter etabliert. Im Jahr 2017 zog BODYFIT an die neue Adresse, nur wenige hundert Meter weiter, in einen modernen Neubau. Damit erweiterte das Center seine Räumlichkeiten und konnte den Mitgliedern noch mehr Möglichkeiten bieten, ihre Fitness- ziele zu erreichen. Es erstreckt sich über eine beeindruckende Fläche von 1800 Quadratmeter und bietet grosszügige Räume mit einer Höhe von über 4 Metern. BODYFIT ist mit hochwertigen Kraftgeräten ausgestattet. Zusätzlich zum Krafttraining werden das innovative Technogym Zirkel Training, das Koordinationssystem SensoPro und das Stretchingkonzept Five angeboten. Auf 1800 Quadratmetern bietet das BODYFIT ein Trainings- und Wellnessambiente der Extraklasse.Bewegungsmedizin – Nr. 17 / Juni 2023 Das Team um Paolo Amato legt grossen Wert auf persön- liche Betreuung und individuelle Trainingspläne. Die qualifi zierten Trainerinnen und Trainer stehen den Mitgliedern zur Seite, um sie bei der korrekten Ausführung der Übungen zu unterstützen und wertvolle Tipps zu geben. Regelmässige Fortschrittsanalysen und motivierendes Coaching helfen den Trainierenden dabei, ihren Zielen kontinuierlich näher zu kommen. BODYFIT ist mehr als nur ein Fitnesscenter – es ist eine Gemeinschaft von Gleichgesinnten, die sich gegenseitig motivieren und unterstützen. In einem fami- liären und freundlichen Ambiente fühlen sich die Kundinnen und Kunden sofort willkommen und aufgehoben. BODYFIT kümmert sich auch um die Bedürfnisse von Fami- lien. Es bietet einen Kinderhort mit einer grossen Auswahl an Spielzeug und liebevoller Betreuung, damit seine Mitglieder ihre Trainingseinheiten in Ruhe absolvieren können. Das Unternehmen geht über das traditionelle Fitnessangebot hinaus und bietet wei- tere Dienstleistungen an. Es gibt einen Friseursalon für Damen und Herren sowie Physiotherapie- und Massageangebote, um das Wohlbefi nden der Mitglieder ganzheitlich zu unterstützen. BODYFIT ist stolzes Mitglied des SFGV und schätzt die Arbeit des Verbands für KMU. Die Qualität in der Branche wird durch die Lehre als Fachmann/-frau Bewegungs - und Gesundheitsförderung sowie die Fachprüfungen im sekundären Level gewährleistet. Bei der Zertifi zierung durch den Fitness-Guide wurde BODYFIT mit den begehr- ten 5 goldenen Sternen ausgezeichnet. Der Wechsel zu dieser Zertifi zierung hat nicht nur die Kosten des Zertifi - kats halbiert, sondern auch die Qualität und Standards weiter verbessert. Als Anerkennung für seine hervorragende Arbeit wurde BODYFIT am BranchenTag als «Bestes Fitness- und Gesundheitscenter der Schweiz 2020» ausgezeichnet. Unser Magazin fi ndet: Daumen hoch! Kilian Käppeli ist als Social Media Manager für den SFGV tätig. Instagram: @kilian_felix_ BODYFIT Lindauerstrasse 15, 8317 Tagelswangen www.body-fi t.ch, Facebook: @bodyfi t.tagelswangen Insta: @bodyfi t.tagelswangenBewegungsmedizin – Nr. 17 / Juni 2023 Buchtipp – Wirtschaftspsychologie Die Psychologie ist die Wissenschaft von den bewussten und unbewussten seelischen Vorgängen, vom Erleben und Verhalten des Menschen. Die Wirtschaftspsychologie befasst sich mit dem Spezialbereich der wirtschaftlichen Sachverhalte. Von André Tummer Fit-News Klaus Moser (Hrsg.) «Wirtschaftspsychologie» Verlag: Springer Verlag Aufl age: 2 ISBN: 978-3-662-43576-5 Preis: Fr. 73.90 Die Wirtschaftspsychologie, also die Schnittstelle zwi- schen Wirtschaft und Psychologie, erklärt, warum sich der Mensch niemals nach dem bekannten Modell des «Homo oeco- nomicus» verhält. Das heisst, eine Kaufentscheidung vollzieht sich nicht immer rational und nur über den Preis. Die Einfl üsse, die zum Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung führen, sind sehr komplex und darüber hinaus stark durch die individuellen wirtschaftlichen Erfahrungen des Käufers geprägt. Schon Aristoteles wusste, dass es drei Dinge braucht, um zu überzeugen: «logos», «ethos» und «pathos» – gute Argumente, Glaubwürdigkeit des Überbringers der Information und Emotio- nalisierung. Alle drei Aspekte werden in diesem Buch ausführ- lich beleuchtet. Auch die Rolle eines Labels und die damit einhergehende Markentreue der Kundschaft ist Kernthema der Wirtschaftspsy- chologie. Eine Marke hat nicht nur einen klaren Wiedererkennungs- wert, sie grenzt sich auch messerscharf von der Konkurrenz ab. Wirtschaften heisst mit knappen Ressourcen geschickt umgehen. Auch die Gesundheit ist eine Ressource, weshalb der Gesundheitswirtschaft ein eigenes Kapital gewidmet ist, eng ver- knüpft mit dem Thema «Work-Life-Balance». Jeder, der mit Menschen zu tun hat, der coachen und über- zeugen und die Reaktionen des Gegenübers verstehen will, sollte dieses Buch lesen. ANZEIGENext >