< PreviousBewegungsmedizin – Nr. 9 / Juni 2021 Berufsbild: Aus- und Weiterbildung / Bewegungs- und Gesundheitsförderung Nun ist nach einiger Verzögerung auch die höchste formale Ausbildung in unserem Beruf gestartet. Die SAFS konnte trotz Coronamassnahmen bereits den ersten Lehrgang durchführen. Die zukünftigen Expertinnen und Experten in Bewegungs- und Gesundheitsführung mit eidg. Diplom sind auf dem Weg und werden im Frühjahr 2023 ihre Prüfung ablegen können. Von André Tummer Expertenausbildung gestartet – Vorschau auf die eidg. Abschlussprüfung Gesundheitscoaching findet vor allen Dingen auf psychologischer Ebene statt – ein grosser Bestandteil der Ausbildung zum Experten Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidg. Diplom. 30Bewegungsmedizin – Nr. 9 / Juni 2021 Als Prüfungsleiter der Expertenausbildung freue ich mich sehr, schon einmal eine Vorschau auf die eidg. Abschlussprüfung ge- ben zu können, denn sie unterscheidet sich stark von der Prüfung zum Spezialisten / zur Spezialistin Bewegungs- und Gesundheits- förderung mit eidg. Fachausweis. 1. Es gibt keine praktische Prüfung mehr. 2. Es muss eine schriftliche Praxisarbeit als Hausarbeit angefertigt werden. Das Thema dieser Arbeit wird vorgängig von der Qualitätssicherungskommisson (QSK) genehmigt. Für die Bearbeitungszeit sind 8 Wochen veranschlagt. Form und Umfang der Arbeit werden noch bekanntgegeben. 3. Der erste Teil der mündlichen Prüfung bezieht sich inhalt lich direkt auf diese Praxisarbeit in Form einer Präsentation und eines Fachgesprächs über die ange fertigte Arbeit. Der Prüfungsexperte liest und benotet die Fallstudie und bereitet die mündliche Prüfung vor. Der Prüfungsexperte liest und benotet die Hausarbeit und bereitet die mündliche Prüfung vor. 2. Prüfungstag Nachmittag 1. Prüfungstag 2. Prüfungstag Vormittag Schriftliche Praxisarbeit als Hausarbeit Vorgängig von der QSK genehmigt 8 Wochen Bearbeitungszeit nach Zulassung des Themas Schriftliche Fallstudie: 180 min a) Präsentation der Hausarbeit 15 min b) Fachgespräch zur Hausarbeit 30 min c) Rollenspiel / Reflektion betr. Umgang mit Kund*innen 30 min (Nicht an Fachgespräch gebunden) a) Fachgespräch zur Fallstudie 60 min b) 3 Mini Cases 45 min (Nicht an Fallstudie gebunden) Organisation der eidg. Abschlussprüfung zum «Experten Bewegungs- und Gesundheitsförderung» gemäss Prüfungsordnung vom 7. 11. 2017 ANZEIGE 4. Am ersten Prüfungstag wird ausserdem eine Fallstudie schriftlich bearbeitet. 5. Der zweite Teil der mündlichen Prüfung bezieht sich inhaltlich auf die Fallstudie. Hinzu kommen noch weitere Mini-Cases, die nicht an die Fallstudie gekoppelt sind. Aus diesem Prüfungsablauf wird ersichtlich, dass neben den schriftlichen Arbeiten der mündlichen Prüfung ein grosser Stel- lenwert eingeräumt wird. Die Kopplung der schriftlichen Arbeiten mit den mündlichen Prüfungen bedingt, dass zwischen der Ab- gabe der Praxisarbeit sowie dem ersten und zweiten Prüfungstag jeweils ein gewisser Zeitraum liegt, damit der Prüfungsexperte bzw. die Prüfungsexpertin sich individuell vorbereiten kann. Ich wünsche an dieser Stelle allen Teilnehmenden der Aus- bildung viel Erfolg! 3131Bewegungsmedizin – Nr. 9 / Juni 2021 Es stand ein sehr gut vorbereitetes Expertenteam bereit, um mündliche und praktische Kenntnisse zu prüfen. Dieses 2019 neu formierte Team ist gut zusammengewachsen. Es funktioniert sehr professionell in der Vorbereitung und sehr fokussiert an der Prüfung selbst. Trotz der aktuellen ernsten Situation stand das faire und menschliche Verhalten den Kandidatinnen und Kandi- daten gegenüber an oberster Stelle. Siebzehn Lernende haben sich während den letzten zwei Jahre auf dem modularen Bildungsweg auf die Berufsprüfung vorbereitet. Jedes Modul muss bereits in sich abgeschlossen und mit einer Prüfung bestanden werden. Erst dann sind die Antritts- bedingungen zur eidgenössischen Berufsprüfung erfüllt. Berufsbild: Aus- und Weiterbildung / Bewegungs- und Gesundheitsförderung Diese strengen Bedingungen haben zur Folge, dass an der Prüfung auch wirklich sehr gut vorbereitete Berufsleute antreten. Im Oktober 2021 wird die Prüfung zum ersten Mal drei- sprachig durchgeführt. Es ist ein grosses Anliegen der Träger- schaft SFGV und der OdA Bewegung und Gesundheit, diese Prü- fung in allen Landessprachen durchzuführen, um in der ganzen Schweiz gut ausgebildete Fachleute in den Fitness- und Bewe- gungscentern vor Ort zu haben. Wir gratulieren allen frischgebackenen Spezialisten und Spezialistinnen zu ihrem eidgenössischem Fachausweis und wün- schen ihnen alles Gute für ihre berufliche Laufbahn! News zu den Prüfungen für Spezialisten mit eidg. Fachausweis Wir durften nun bereits zum dritten Mal die eidgenössischen Berufsprüfungen unter strengen Covidauflagen erfolgreich und ohne Probleme zu Ende führen. Von Irene Berger Das Team der Prüfungsexperten für den Spezialisten Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidg. Fachausweis 32320 cm 564 cm Die Stationen können hervor- ragend “Rücken-an-Rücken” auf- gestellt werden. Das spart Platz und macht die Wege während des Zirkeltrainings noch kürzer. Jede Einzelstation hat ein gerin- ges Startgewicht und nur mini- male bis gar keine Anpassungen sind notwendig, so dass die Benutzer direkt loslegen können. Die Geräte des GO-Zirkels wirken minimalistisch und dadurch einladend. Und sie sind wirklich intuitiv in der Handhabung. Die Trainierenden können schnell zwischen den Stationen des Zirkels wechseln, denn das Design ist o en und auch die notwendigen Einstellungen minimal. Kompakt, stark – GO! SEINE STÄRKE? ER IST EINFACH EINFACH! DER NEUE ZIRKEL Auf die Plätze, fertig – GO! Johnson Health Tech. (Schweiz) GmbH | Riedthofstrasse 214 | CH-8105 Regensdorf | +41 (0) 44 843 30 30 office@johnsonfitness.ch | www.matrixfitness.ch ANZEIGEBewegungsmedizin – Nr. 9 / Juni 2021 Für jeden Betrieb liegt eine grosse Herausforderung darin, jene Kundinnen und Kunden, die wegen der Coronapandemie gekün- digt haben, wieder zurückzugewinnen. Wie kann uns das gelin- gen? Ich denke, mit finanziellen «Comeback-Aktionen» werden wir nicht weit kommen. Vielmehr braucht es unzählige Einzelge- spräche, in denen geschulte Mitarbeitende auf einfühlsame Wei- se beraten. Sie müssen Verständnis haben für die individuelle psychische Entwicklung ihrer Kundschaft während der Krise. Die- ser Artikel soll dazu anregen, Strategien zu entwickeln, um früh- zeitig mit Kundinnen und Kunden in Kontakt zu treten. Er soll aber auch dazu dienen, innerhalb des Mitarbeiterteams zu reflek- tieren. Wie ist jeder Einzelne zu seiner Meinung gekommen? Erst wenn man nachvollzieht, wie man selbst auf die Coronasituation reagiert, kann man andere besser verstehen. Unsere «Psyche» in der Krise Entwicklung zum Dienstleister Bewegungs- und Gesundheitsförderung Die Coronakrise ist für viele Betriebe unserer Branche existenzbedrohend. Neben dem wirtschaftlichen Schaden wiegen die Unsicherheit und die Angst in den Köpfen der Menschen weitaus schwerer, sie können nicht per Knopfdruck beseitigt werden. Trotz Impfung wird die Pandemie nicht von heute auf morgen vorbei sein. Im Gegenteil: Selbst bei «Entwarnung» wird sich das Verhalten vieler Menschen nachhaltig verändert haben. Wie können wir damit umgehen? Von André Tummer Angst unterliegt einem subjektiven Bewertungsschema, sodass jeder Mensch «seine eigene Wahrheit» entwickelt. Wie gehen wir damit um? 34Bewegungsmedizin – Nr. 9 / Juni 2021 35 Irgendwann wird auch die letzte Maske fallen – zumindest in Bezug auf Corona. Die Entwicklung der Coronakrise, die entsprechenden Be- richterstattungen und auch die teils nicht nachvollziehbaren Strategien zur Eindämmung der Pandemie hat die mentale Ver- fassung vieler Menschen stark beeinflusst. Dabei hat jeder «seine» Wahrheit entwickelt und versucht, in diesen turbulenten Zeiten eine eigene Meinung zu bilden. Jeder Mensch hat also seine eig- ne, subjektive Wahrheit. Diese individuellen Überzeugungen, die wir übrigens in jeder Lebenssituattion automatisch entwickeln, geben uns Orientierung und Halt, ohne die wir gar nicht funktio- nieren würden. Die Frage ist also: Wie bilden wir uns eigent- lich unsere «Wahrheit» bezogen auf die Pandemie? Welche psychologischen Muster stecken dahinter? Alles was wir wahrnehmen, ordnen wir für uns in ein subjektives Bewertungsschema ein. Dieses Schema ist bei jedem Menschen anders, denn es ist geprägt durch unsere individuellen Werte, Einstellungen, Erfahrungen und durch unser Selbstbild. Deswegen reagieren einige Menschen auf Corona mit übertriebe- ner Ängstlichkeit und andere mit fahrlässiger Gleichgültigkeit. Je heftiger die emotionale Reaktion auf eine Situation ist, desto stärker brennt sich diese Situation in unsere neurologi- schen Schaltkreise im Gehirn ein – leider bei negativen Emotio- nen wie Angst tiefer als bei positiven Emotionen. Dieses Ein- speichern hängt nicht davon ab, ob wir eine Situation tatsächlich durchlebt oder ob wir uns nur vom Hörensagen und durch Schilderungen der Medien eigene Bilder zu- rechtgelegt haben. Es kann also durchaus sein, dass eine Person, die täglich mit vielen schweren Coronafällen im Spital zu tun hat, weniger ängstlich reagiert als jemand, der nur aus den Medien davon er- fährt, weil die oben erwähnten subjektiven Bewertungsschemata von Mensch zu Mensch so unterschiedlich sind. Es wäre also falsch von uns Trainern und Trainierinnen, diese subjektive Wahr- heit zu bewerten. Sie hat ihre Berechtigung aufgrund der oben geschilderten Vorgänge. Neben diesem Wahrnehmungs- und Bewertungsschema gibt es noch einen weiteren Mechanismus, welchen wir Men- schen automatisch anwenden, damit wir psychisch funktionie- ren: die Vermeidungs- bzw. Verdrängungsstrategie. Aus Selbst- schutz blenden wir schlimme Dinge in unserem täglichen Leben aus. Erkrankungen, Unfälle, ja auch Todesfälle sind Bestandteile unseres Lebens, die uns schwer belasten können. Wir wissen, dass es sie gibt, aber damit wir unseren Alltag meistern können, be- schäftigen wir uns möglichst nicht damit. Genau dies ist aber in der Coronapandemie nicht mehr möglich. Es gibt kaum mehr ein anderes Thema – egal, was wir machen, Corona ist allgegenwär- tig. Stellen Sie sich einmal vor, wir würden in der gleichen Intensi- tät täglich mit den Todeszahlen von Krebs-, Herzinfarkt- und Schlaganfallpatienten, Unfallopfern usw. konfrontiert. Unsere mentale Gesundheit würde das nicht lange mitmachen. Das Nicht-ausweichen-Können in Kombination mit der eigenen, subjektiven Wahrheit über das Virus kann so- mit zu einer gefährlichen negativen Spirale werden. Der nötige und auch berechtigte Respekt vor dem Virus wird dann zur übertriebenen und lähmenden Ängstlichkeit. Der Weg zurück in die Normalität beginnt demnach im ei- genen Kopf. Die Normalität kann uns nicht von der Regierung zurückgegeben werden. Überprüfen Sie deshalb in den Gesprä- chen mit Ihrer Kundschaft deren psychologische Muster in Bezug auf Corona. Fragen Sie sich insbesondere: «Warum ist die Reak- tion gerade auf die Situation ‹Training im Fitnesscenter› beson- ders sensibel?» Je emotionaler die Reaktion aufgeladen ist, desto weniger weit werden Sie hier mit sachlichen Fakten bezüglich Stärkung des Immunsystems, Funktion von Schutzkonzepten usw. kommen. Der Kundinnen und Kunden müssen spüren, ja er- leben, dass ihr Bild nicht der Realität entspricht. Nur durch posi- tive Konfrontation mit der Trainingssituation, möglichst in Be- gleitung eines Mitarbeitenden, können bei skeptischen Menschen Angstbarrieren Stück für Stück abgebaut und das subjektive Be- wertungsschema «Fitnesstraining und Corona» wieder in ein angstfreies, positiv geprägtes Bild verwandeln werden. Warten Sie also nicht zu lange. Nehmen Sie das Thema jetzt schon in Ihren Teamsitzungen auf, erarbeiten Sie betriebs- interne Kommunikationsstrategien, um vorbereitet mit Ihren Kundinnen und Kunden in Kontakt zu treten. André Tummer, Dipl.-Sportwiss., Vorstandmitglied SFGVImpressionen vom BranchenTag 2020 – trotz Corona war die Stimmung sehr positiv. Bewegungsmedizin – Nr. 9 / Juni 2021 BranchenTag 2021 – verschoben auf den 3. September SFGV – Aktuell 36Bewegungsmedizin – Nr. 9 / Juni 2021 Einmal mehr stellt Corona den BranchenTag auf den Kopf. Der geplante Termin vom 28. Mai konnte aufgrund der unsicheren Situation nicht gewährleistet werden und eine Durchführung zu einem so frühen Zeitpunkt stand auf wackeligen Füssen. Aus diesen Gründen wurde der BranchenTag ausnahms- weise in einer «verkleinerten Form» auf den 3. September 2021 verschoben. Lassen Sie sich den Event des Jahres, an dem sich Berufsleute und Unter- nehmer der Fitness- und Gesund- heitsbranche treffen, auf keinen Fall entgehen! Nutzen Sie die Gelegenheit und verbringen Sie einen spannenden und lehrreichen Tag mit Branchenkollegin- nen und -kollegen. Profitieren Sie von wichtigen Inputs und Neuigkeiten aus unserer Branche und tauschen Sie sich mit Ihresgleichen aus. Zum zweiten Mal findet der BranchenTag in der Bundes- hauptstadt Bern statt. Als die beiden wichtigsten Fachverbände führen der SFGV und sein Partnerverband BGB das grösste gesamtschweizerische Treffen der Bewegungs-, Fitness- und Gesundheitsbranche durch. Schon um 8.30 Uhr beginnt der Berufsverband für Ge- sundheit und Bewegung (BGB) mit seiner Mitgliederversamm- lung im Raum Aare. Dies, um zusammen mit den Mitgliedern des SFGV von 11 bis 12 Uhr den Apéro Riche im Forum Aare mit allen Ausstellern des BranchenTages geniessen zu können. Die bekannte und beliebte EXPO wird aufgrund der verän- derten Platzverhältnisse direkt im Forum Aarau stattfinden und ausnahmsweise als Tischmesse durchgeführt. Die schweizweit wichtigsten Aussteller der Bewegungs-, Fitness- und Gesundheitsbranche werden vor Ort anwesend sein und ihre Neuheiten und neusten Trends präsentieren. Auch stehen die Vorstandsmitglieder der beiden Verbände (BGB und SFGV) als Ansprechpersonen zur Verfügung, um über den Fitness-Guide oder Verbandsfragen Auskunft zu geben. Um 12 Uhr teilt sich das Tagesprogramm: Zum einen be- ginnt der SFGV seine jährliche Mitgliederversammlung im Raum Aare. Gleichzeitig findet eine Etage darüber die erste Reihe von Workshops des BGB statt. Alle Workshops und Bewegungsstun- den stehen Mitgliedern des BGB und SFGV gleichermassen kos- tenlos zu Verfügung. Um 14 Uhr, nach einer kurzen Pause, wird zum ersten Mal eine Vortragslinie im Sinne eines Trainerforums mit dem Thema «Polarisiertes Ausdauertraining» durchgeführt. Am Nachmittag erhält auch die Berufsbildung mit einem separaten Workshop einen Platz. Zeitgleich mit dem Trainerforum wird eine gesonderte Workshoplinie für Unternehmer angeboten. Eines der beiden Hauptthemen ist das neue gesamtschweizerische Netzwerktool Fitworx (früher Qualifit), mit dem der SFGV mit einer neuen Struktur und Mitgliederbetreuung für KMUs ein für Unternehmen perfektes Tool erarbeitet hat. Im zweiten Workshop gibt es ein besonderes Highlight, nämlich die Vorstellung des neuen Konsumentenmagazins GESUND & FIT, das von André Tummer, dem Chefredaktor der Fachzeitschrift BEWEGUNGSMEDIZIN, präsentiert wird. Ein Ma- gazin, das über unsere Mitglieder in die ganze Schweiz getragen werden soll und der Schweizer Bevölkerung einmal mehr auf- zeigt, dass die Fitnesscenter der Schweiz im Gesundheitswesen absolut systemrelevant sind. Mit dem Abschluss der Workshops endet in diesem Jahr der BranchenTag. Auf ein Galadinner wird gänzlich verzichtet. Dies wird sich aber 2022 ändern, wenn wir den BranchenTag wieder im gewohnten Rahmen, inklusive Galadinner, durchführen werden. Claude Ammann 37Bewegungsmedizin – Nr. 9 / Juni 2021 SFGV – Aktuell Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Zwangsschliessungen Covid-19-Härtefallverordnung – die Fitnessbranche wurde durch den Bundesrat seit März 2020 für mindestens 6 Monate zwangsgeschlossen. In einigen Kantonen sogar noch länger. Beim ersten Lockdown wurde ein zinsloser Kredit gewährt. Für den zweiten Lockdown ist ein nicht rückzahlbarer Beitrag von max. 20 % des Umsatzes 18/19 vor ge- sehen – wird aber von vielen Kantonen nicht so umgesetzt. Die Umsetzung durch die Kantone führt zu Ungleich behandlungen und Wettbewerbsverzerrungen. Der SFGV inter- venierte sowohl beim Bundesrat wie auch bei vielen Kantonsregierungen und verlangte eine Verbesserung der Zahlungen. Zwangsschliessung von März bis Mai 2020 Im ersten Lockdown vom Frühling 2020 wurde durch den Bundesrat die Verordnung zur Gewährung von Kre- diten und Solidarbürgschaften in Fol- ge des Coronavirus (COVID-19-Soli- darbürgschaftsverordnung) aufgelegt. Jedes zwangsgeschlossene Unterneh- men konnte einen zinslosen Kredit von 10 % des Jahresumsatzes beziehen. Rückzahlbar innert 8 Jahren. Die Frage der Rückzahlung nach den massiven Folgen im Jahr 2020 und den 4 Monaten Zwangsschliessung bis 19. April 2021 ist noch zu diskutieren. Zwangsschliessung vom 22. Dezember 2020 bis zum 19. April 2021 Um die massiven wirtschaftlichen Folgen zu lindern, hatten das Parlament und der Bundesrat in der Verordnung über Härtefall- massnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid- 19-Pandemie (Covid-19-Härtefallverordnung) verschiedene Un- terstützungsmassnahmen beschlossen. Da der Bund angeblich nicht in der Lage war, diese Massnahmen administrativ zu bewäl- tigen, wurde entschieden, dass den Vollzug die Kantone überneh- men und sich auch finanziell daran beteiligen sollen. Das hat nun dazu geführt, dass es 26 unterschiedliche Lösung gibt. Als ob nicht schon genug Schwierigkeiten auf unseren Unternehmen lasten würden, müssen wir uns auch noch gegen die mangelhafte Unterstützung der Kantone wehren. Grundsätzlich würde den Fitnesscentern ein nicht rückzahlbarer Beitrag von max. 20 % des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 / 2019 zustehen. Der Betrag dürfe die ungedeckten Fixkosten nicht übersteigen. Wie das zu definieren ist, legt jeder Kanton anders aus. Branchenlösung Aus diesem Grund hat der SFGV eine Branchenlösung mit der Definition der Höhe der Fixkosten in unserer Branche erarbeitet. Im Weiteren müssen die gewährten Zeitgutschriften einbezogen werden, die in den Jahren 2021 bis 2023 zu massiven Umsatz- ausfällen führen werden. Auch die erlittenen Abo-Kündigungen wegen der Corona-Angst müssen berücksichtigt werden. Daher fordert der SFGV, dass der Bund die ungedeckten Kosten der Geschäftsjahre 2020 und 2021 zu entschädigen hat. Gespräche mit der eidgenössischen Finanzverwaltung Der SFGV konnte Ende März 2021 eine Aussprache führen mit der Direktorin der eidgenössischen Finanzverwaltung, Frau Sabine D’Amelio. Dabei erklärte der SFGV die spezifischen Probleme un- serer Branche. Das Resultat ist, dass der SFGV nun einige konkre- te Fälle einreichen kann, wo die 20 % Entschädigung des Um- satzes 18/19 nicht reichen, um die ungedeckten Kosten zu decken. Ebenfalls kann der SFGV Fälle einreichen, wo die Kantone trotz ungedeckten Kosten der betroffenen Unternehmungen nicht die Entschädigung von 20 % des Umsatzes 18/19 bezahlen. Roland Steiner 38Bewegungsmedizin – Nr. 9 / Juni 2021 Gespräche mit dem Kanton Aargau Durch Vermittlung von Herrn Grossrat Thomas Leitch-Frey konnte der SFGV, vertreten durch Roland Steiner, Vizepräsident, und Tom Tholey, Vorstandsmitglied, in zwei Gesprächsrunden mit Herrn Hans Peter Fricker, Generalsekretär des Volkswirt- schaftsdepartements des Kantons Aargau, sowie weiteren Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern der kantonalen Verwaltung Folgendes erreichen: Der Kanton Aargau hat freundlicherweise die Bestimmun- gen verbessert – gestützt unter anderem auf unsere Hinweise und Daten zur Höhe der Fixkosten und der Abonnement-Verlän- gerungen. Die Mitglieder des SFGV (und natürlich auch alle ande- ren Fitnesscenter im Kanton Aargau) erhalten daher die Gelegen- heit, dass der Kanton prüft, ob ihr Unternehmen evtl. mehr Unterstützung bekommt. Bei Drucklegung dieses Magazins läuft nun diese Unterstützungsaktion an. Die Mitglieder des SFGV er- halten laufend die nötigen Informationen per Newsletter. Gespräche mit weiteren Kantonsregierungen In den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land, Bern und Thurgau hat der SFGV interveniert und darum gebeten, eine Entschädigung auszurichten, die die ungedeckten Kosten 2020 und 2021 gemäss Branchenlösung des SFGV deckt. Die Gespräche laufen zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Magazins noch. Neuauflage im Kanton Zürich Der Kanton Zürich hat im April eine 3. Unterstützungsrunde er- öffnet. Die Bestimmungen dazu lauten: 1. Unternehmen mit weniger als 3,75 Mio. Franken durch- schnittlichem Jahresumsatz 2018/2019 und Gründungs- datum vor dem 1. März 2020, die in der 1. und 2. Zutei- lungsrunde zusammen weniger als den Maximalbetrag an nicht rückzahlbarem Beitrag bzw. Dar lehen erhalten haben und aufgrund der Verlängerung des Teil-Lock- downs über den 28. Februar 2021 hinaus zusätzliche un- gedeckte Kosten aufweisen (insbesondere Gastronomie, Hotels, Tourismus, Fitnesscenter, Freizeitbetriebe). 2. Nicht rückzahlbarer Beitrag (à fonds perdu): maximal 20 % des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019, maximal 1 Million Franken. Langfristige Strategie In vielen Fällen wird die maximale Entschädigung von 20 % des durchschnittlichen Umsatzes 18/19 nicht ausreichen, um die un- gedeckten Kosten der Geschäftsjahre 2020 und 2021 zu decken. Der SFGV arbeitet zurzeit an folgender Strategie: • Der Covid-19-Kredit vom Frühling 2020 müsste in einen nicht rückzahlbaren Beitrag umgewandelt werden bis zur Höhe der ungedeckten Kosten der Geschäftsjahre 2020 und 2021. • Der Bundesrat und das Parlament überarbeiten das Covid- 19-Härtefallprogramm und erhöhen den Maximalbeitrag auf 30 % des durchschnittlichen Umsatzes 18/19, wie es Vertreter des Schweizerischen Gewerbeverbands im Natio- nalrat erfolgreich eingebracht hatten. Leider verhinderte eine unheilige Allianz von Vertretern der Hochfinanz und Kantonsvertretern im Ständerat die Genehmigung des Ge- setzes. Die Ständeräte wollten nicht, dass ihre Kantone er- höhte Beiträge an die geplante Entschädigung bezahlen müssen. Zu den Einzelschicksalen von zerstörten Unter- nehmerexistenzen gab es nur belanglose Statements ohne konkrete Taten. Beschämend. • Klage gegen den Bund. Da der SFGV befürchtet, dass es im Ständerat weiterhin bei Lippenbekenntnissen bleibt, hat der SFGV eine Schadenersatzklage gegen den Bund eingereicht mit dem Ziel, dass die zwangsgeschlossenen Unternehmun- gen den vollen Schaden vergütet bekommen. Die Klage gegen den Bund bezieht sich vor allen Dingen auf die ungenü- genden Härtefallzahlungen. 39Next >